Was tun im Trauerfall
Bei einem Todesfall in der Wohnung benachrichtigen sie bitte
wenn möglich den Hausarzt oder einen Notarzt.
Tritt der Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim ein veranlasst die jeweilige Verwaltung die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Benachrichtigen sie uns, möglichst schnell, damit wir alles notwendige in die Wege leiten können .
Wir beraten sie gerne in einem persönlichen, ausführlichem Gespräch in unseren Räumen oder in ihrer persönlichen Umgebung. Alle Details werden besprochen und danach würdevoll und zuverlässig ausgeführt.
Sie benötigen folgende Dokumente
Ärztliche Todesbescheinigung
Personalausweis / Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
Bei Verwitweten standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und die Sterbeurkunde des Ehegatten
Bei Geschiedenen standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und rechtskräftiges Scheidungsurteil.
Bestattungsvorsorgevertrag wenn vorhanden
Grabstellennachweis wenn vorhanden
Versichertenkarte der Krankenkasse
Versicherungsnummer des Rentenbescheides
Sollten Urkunden zur Beurkundung des Sterbefalles nicht aufzufinden sein kümmern wir uns um die Neubeschaffung
Die Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.