Was tun im Trauerfall

 

Was tun im Trauerfall 

 

Bei einem Todesfall in der Wohnung benachrichtigen sie bitte
wenn möglich den Hausarzt oder einen Notarzt.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus, Hospiz,  Alten- oder Pflegeheim ein veranlasst die jeweilige Verwaltung die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Benachrichtigen sie uns, möglichst schnell, damit wir alles notwendige in die Wege leiten können .

Wir beraten sie gerne in einem persönlichen, ausführlichem Gespräch in unseren Räumen oder in ihrer persönlichen Umgebung. Alle Details werden besprochen und danach würdevoll und zuverlässig ausgeführt.

 

Sie benötigen folgende Dokumente

Ärztliche Todesbescheinigung

Personalausweis / Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen

Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde

Bei Verheirateten standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch)

Bei Verwitweten standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und die Sterbeurkunde des Ehegatten

Bei Geschiedenen standesamtliche Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und rechtskräftiges Scheidungsurteil.

Bestattungsvorsorgevertrag wenn vorhanden

Grabstellennachweis wenn vorhanden

Versichertenkarte der Krankenkasse

Versicherungsnummer des Rentenbescheides

 

Sollten Urkunden zur Beurkundung des Sterbefalles nicht aufzufinden sein kümmern wir uns um die Neubeschaffung

Die Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.